785 Millionen Franken: So hoch waren die Ausgaben der Grundversicherung für «psychologische Psychotherapie» 2023 laut dem Versicherungsverband Santésuisse. Das sind 220 Millionen Franken mehr als im Vorjahr.

Der Bund widerspricht den Zahlen von Santésuisse teilweise. Er hat am 3. Mai seinen ersten Monitoringbericht zur Kostenentwicklung in der Psychotherapie veröffentlicht. Darin schätzt er für 2023 etwas tiefere Mehrkosten und zieht eine positive Bilanz. Denn laut der detaillierten Analyse sind nur knapp 30 Prozent – etwa 55 Millionen – der zusätzlichen Kosten auf den Systemwechsel zurückzuführen.

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Die Änderung: Seit dem 1. Juli 2022 zahlt die Grundversicherung die Behandlung durch Psychotherapeuten – Psychologen mit einer Weiterbildung in Psychotherapie –, wenn die Therapie von einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet wird. Zuvor zahlten die Versicherungen nur, wenn die Psychotherapeutin bei einem Psychiater – also einem Arzt mit Weiterbildung in Psychotherapie – angestellt war und über diesen abrechnete.

Doch in welchen Fällen zahlt die Krankenkasse die Therapie überhaupt und wie lange? Der Beobachter beantwortet die wichtigsten Fragen. 

1. Wann zahlt die Krankenkasse eine Psychotherapie?
Mit dem neuen Modell bezahlt die Grundversicherung eine psychologische Psychotherapie, wenn diese von einer Ärztin mit passendem Facharzttitel angeordnet wurde. Im Normalfall ist das die Hausärztin oder der Hausarzt. Weitere Antworten zum Wechsel des Abrechnungssystems, zu Hausärzten ohne passenden Facharzttitel und der Zahlung durch Zusatzversicherungen finden Sie hier

2. Werden wirklich alle Therapeutinnen und Therapeuten vergütet?
Für eine Abrechnung über die Grundversicherung sind alle Psychotherapeuten zugelassen, die über eine Berufsbewilligung als Psychotherapeut verfügen, mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben und selbständig auf eigene Rechnung arbeiten. Ein Problem ist das vor allem bei Therapeutinnen, die noch in der Ausbildung sind. Da handhaben die Krankenkassen die Kostenübernahme unterschiedlich. Mehr dazu lesen Sie hier und am besten fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. 

3. Wie lange zahlt die Versicherung meine Therapie?
Die Psychotherapie wird in Sitzungen abgerechnet. Die Grundversicherung zahlt mit einer ärztlichen Überweisung 15 Sitzungen. Braucht der Patient weiterhin Therapie, muss die Therapeutin einen Bericht verfassen, damit noch einmal 15 Sitzungen bezahlt werden. Wenn dann weiterhin Behandlungsbedarf besteht, wird es etwas komplizierter: Es muss bei der Krankenkasse eine Kostengutsprache eingeholt werden. Mehr dazu hier

4. Mir geht es nicht gut. Wie finde ich überhaupt einen passenden Psychotherapeuten?
Auf der Suche nach einer passenden Therapeutin im Internet kann man schnell überfordert sein. Teils kommerzielle Vermittlungsplattformen werben mit allen möglichen Versprechen und Fachtiteln der Therapeuten. Das Wichtigste bei einer Therapie ist aber, dass die Chemie stimmt. Dennoch: Bei ernsten Problemen ist es wichtig, dass Sie als Patient oder Patientin bei einer passenden Fachperson landen. Hilfreich ist etwa das Online-Tool der Föderation Schweizer Psychologen. Mehr dazu, wie Sie am besten Hilfe finden, erklärt der Beobachter hier